Ökumene / religionsverschiedene Trauung

 
Kann man auch ökumenisch heiraten?

Wenn ein Partner der evangelischen, der andere der katholischen Kirche angehört, gibt es die Möglichkeit, unter Beteiligung von Geistlichen beider Konfessionen in einer Kirche Ihrer Wahl zu heiraten. Dies kommt vor allem dann in Frage, wenn beide Partner ihrer Kirche verbunden sind.
Die Trauung ökumenisch zu halten, nur weil Rücksichten auf die Verwandtschaft genommen werden sollen oder weil man sich nicht für eine Konfession entscheiden kann, ist weniger sinnvoll. Bei einer eventuellen späteren Taufe Ihres Kindes müssen Sie sich auch für eine Konfession entscheiden.

Wenn Sie evangelisch heiraten, jedoch Ihre Trauung von der katholischen Kirche anerkannt werden soll, braucht der katholische Partner eine Dispens (Freistellung von der kirchenrechtlichen Eheschließungsform). Wenn Sie Fragen haben, Ihr Pfarramt oder wir helfen wir Ihnen gerne weiter.

 

Wenn der Partner nicht ...

Wenn der Partner nicht christlich getauft ist oder gar nicht an Gott glaubt?

Auch eine Eheschließung mit einem nichtgetauften Partner, oder mit jemandem, der nicht an Gott glaubt, kann kirchlich gefeiert werden. Allerdings muss der nichtchristliche oder nichtglaubende Partner die wesentlichen Elemente der Ehe aus evangelischer bzw. katholischer Sicht bejahen.
Es gibt dafür eigene Texte, die die Gewissensüberzeugung des nichtgetauften oder nichtglaubenden Partners respektieren. Ihr Pfarramt oder wir unterstützen Sie gerne.

Ein Beispiel:
Handreichung katholisch -islamische Ehe

Zur Zeit leben etwa 3 Millionen Muslime, Menschen islamischen Glaubens, in der Bundesrepublik Deutschland. Das sind mehr als 3 % der Gesamtbevölkerung. Immer häufiger wählen junge Menschen islamischen Glaubens einen Lebenspartner katholischen Bekenntnisses und möchten eine katholisch-islamische Ehe schließen. Damit kann es Probleme geben. Denn wenn junge Menschen verschiedener kultureller Herkunft hierzulande auch gemeinsam in Schule und Freizeit aufwachsen, bleiben sie doch, je nach Stärke ihrer Bindung, den ererbten Vorstellungen von Ehe und Familie verbunden und verpflichtet.

 

Die Handreichung "Katholisch-islamische Ehen" aus der Erzdiözese Köln will künftigen katholisch-islamischen Eheleuten helfen, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede im katholischen und islamischen Eheverständnis und Eherecht kennen zu lernen, um Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen und zwischen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können. Die Darstellung soll auch Seelsorgern helfen, an die sich katholisch-islamische Paare mit der Bitte wenden, dass die katholische Kirche ihre Eheschließung akzeptiere, schütze und segne.

 

Bestelladresse:

Erzbischöfliches Generalvikariat Köln

Presseamt

Marzellenstr. 32

50668 Köln

Telefon: 0221 / 1642-1411

Telefax: 0221 / 1642-1610

 

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